Informationen für Anwender
Was bringt die staatliche Tierhaltungskennzeichnung? Für wen und was ist sie verpflichtend? Welche Haltungsformen gibt es? Und worauf müssen Landwirtinnen, Landwirte und Lebensmittelbetriebe (Schlacht-, Zerlege- und Verpackungsbetriebe sowie Metzgereien und Handelsbetriebe) bei der Anwendung und Einführung achten? Alle Informationen rund um die verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung und deren Ziele, die Haltungsformen und die Schritte zur Kennzeichnung für tierhaltende Betriebe und Lebensmittelunternehmen erfahren Sie hier.
Tierhaltungsformen sichtbar machen
Mit der Einführung der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Tierhaltung in Deutschland geschafft. Die Kennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren und erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung. Gleichzeitig ermöglicht sie Landwirtinnen und Landwirten, Leistungen für mehr Tierschutz auf dem Markt sichtbar zu machen.
Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung / Gastronomie ist für 2024 geplant. Danach folgen weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege. Die Kennzeichnung entsprechender ausländischer Ware für den deutschen Markt kann freiwillig erfolgen.
Rechtsgrundlage ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es regelt die Anwendung der Kennzeichnung und gibt die Kriterien für die einzelnen Haltungsformen vor.
Vorteile und Fakten
Die Haltungsformen
Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen:
- Stall
- Stall+Platz
- Frischluftstall
- Auslauf/Weide
- Bio
Ausschlaggebend für die Kennzeichnung ist die Haltungsform während der Mast der Tiere.