Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung –
für verbindliche Transparenz beim Einkauf
Die Haltungsformen
für Schweine
Wählen Sie bitte eine der Haltungsformen aus, um weitere Informationen zu erhalten.
Wählen Sie bitte eine der obigen Haltungsformen aus, um weitere Informationen zu erhalten.
So leben die Schweine in der Haltungsform Stall
In der Haltungsform „Stall“ hat jedes Tier in Abhängigkeit von der Gewichtsklasse zwischen 0,5 und 1 Quadratmeter zur Verfügung. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,5 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 0,75 m², mit über 110 kg ist es 1 m². Die Tiere leben im geschlossenen Warmstall. Das ist die gesetzliche Mindestanforderung an die Schweinehaltung. Den Tieren steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung, z. B. Sägespäne oder Stroh.
So leben die Schweine in der Haltungsform Stall+Platz
Bei der Haltungsform „Stall+Platz“ gibt es zwei Varianten. Gemeinsam ist beiden Varianten: Die Schweine leben in einem geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Warmstall und haben im Vergleich zur Haltungsform „Stall“ mindestens 12,5 Prozent mehr Platz. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,563 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 0,844 m², mit über 110 kg sind es 1,125 m². Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) sowie zusätzlich dazu Raufutter (z. B. Heu oder Stroh), zur Verfügung.
Variante 1
Im Stall sind die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert, zum Beispiel Trennwände, Kontaktgitter, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche, geeignete Scheuervorrichtungen, Tränken mit offener Wasserfläche oder einem weichen oder eingestreuten Liegebereich.
Variante 2
Den Schweinen steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, so dass sie äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können. Dabei gelten die oben genannten Flächenvorgaben für die Gesamtfläche aus Platz im Stall und Auslauf.
So leben die Schweine in der Haltungsform Frischluftstall
In dieser Haltungsform haben die Tiere die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Klimabereichen aufzuhalten. Den „Frischluftstall“ gibt es in zwei Varianten:
Variante 1
Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht: Jedes Tier hat jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,7 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 1,3 m², mit 110-120 kg sind es 1,3 m², mit über 120 kg sind es 1,5 m². Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 der 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (8. Änderungsverordnung) nicht zugestimmt – daraus folgt, dass diese Bodenflächen verringert werden können, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen, wobei der gesetzliche Mindeststandard nicht unterschritten werden darf. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
Variante 2
Als Frischluftställe gelten auch überwiegend geschlossene Warmställe mit Auslauf, sofern die Gesamtfläche im Stall und im Auslauf mindestens folgende Größen hat: Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,7 m² Fläche im Stall, mit 50-110 kg sind es 1,1 m², mit 110-120 kg sind es 1,1 m², mit über 120 kg sind es 1,4 m². Den Schweinen steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, so dass sie äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
So leben die Schweine in der Haltungsform Auslauf/Weide
Mindestens 50 Prozent mehr Platz bei der Auslaufhaltung als in der Haltungsform „Stall“ und jederzeit ins Freie – das sind die Charakteristika der Haltungsform „Auslauf/Weide“.
Für die Haltungsform gibt es zwei Varianten:
Variante 1: Auslauf
In der Variante „Auslauf“ haben die Tiere neben dem überwiegend geschlossenen Warmstall einen Auslauf und können einen eingestreuten Liegebereich (z. B. mit Stroh ausgelegt) nutzen. Die Schweine haben insgesamt mindestens 50 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“ , dem gesetzlichen Mindeststandard. Schweine mit 30-50 kg haben pro Tier 0,5 m² Fläche im Stall sowie 0,25 m² im Auslauf, mit 50-110 kg sind es 1,0 m² Stall sowie 0,5 m² Auslauf, mit 110-120 kg sind es 1,0 m² Stall sowie 0,5 m² Auslauf, mit über 120 kg sind es 1,5 m² Stall sowie 0,8 m² Auslauf. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
Variante 2: Weide
„Weide“ bedeutet, dass die Schweine dauerhaft im Freien leben, ohne festen Stall. Auf der Weide können sie eine Schutzeinrichtung mit Liegebereich nutzen. Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (z. B. Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
So leben die Schweine in der Haltungsform Bio
Die Schweine haben hier mindestens 150 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“, dem gesetzlichen Mindeststandard. Schweine mit 35-50 kg haben pro Tier 0,8 m² Fläche im Stall sowie 0,6 m² Auslauf, mit 50-85 kg sind es 1,1 m² Stall sowie 0,8 m² Auslauf, mit 85-110 kg sind es 1,3 m² Stall sowie 1 m² Auslauf, mit über 110 kg sind es 1,5 m² Stall sowie 1,2 m² Auslauf.
Für die Bio-Haltung gelten die Anforderungen des EU-Öko-Rechtsrahmens – beispielsweise die Einstreu mit Stroh oder anderen Naturmaterialien und eine Mindest-Säugezeit von 40 Tagen. Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist streng reglementiert – chemisch-synthetische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn die Behandlung mit pflanzlichen und anderen Mitteln ungeeignet ist.
Grundsätzlich werden Bio-Schweine mit 100 % biologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert. 30 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb selbst oder – falls nicht möglich – aus derselben Region stammen. Wenn bestätigt wird, dass ökologische Eiweißfuttermittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, dürfen lediglich an Ferkel unter 35 Kilogramm bis zu 5 Prozent nichtbiologisch erzeugte Eiweißfuttermittel verfüttert werden, da bei Jungtieren in dieser Phase die Versorgung mit essentiellen Aminosäuren besonders entscheidend ist.
Kennzeichnung von gemischten Lebensmittel
Enthält eine Verpackung mehrere (zumindest teilweise) kennzeichnungspflichtige Lebensmittel oder handelt es sich um ein „gemischtes" Lebensmittel wie z.B. Hackfleisch, so sind in der Regel die jeweiligen Anteile der einzelnen enthaltenen Haltungsformen in 5 % Schritten gerundet anzugeben. In bestimmten Fällen ist eine anteilsgenaue Angabe nicht erforderlich. Dann enthält das Lebensmittel oder die Verpackung jedoch mindestens 80 % der angegebenen Haltungsform.