Die fünf Haltungsformen grenzen sich nach Kriterien wie Stallart, Stallgröße, Beschäftigungsmaterial und Auslaufmöglichkeit voneinander ab. Diese Einteilung verschafft Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Einblick in die jeweiligen Haltungsbedingungen der Tiere und bietet ihnen eine klare Übersicht.
In der Haltungsform „Stall“ leben die Tiere im geschlossenen Warmstall.
Jedes Tier hat in Abhängigkeit von der Gewichtsklasse zwischen 0,5 und 1 Quadratmeter zur Verfügung. Das ist die gesetzliche Mindestanforderung an die Schweinehaltung.
Den Tieren steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung, zum Beispiel Sägespäne oder Stroh.
Gewicht je Tier
Fläche im Stall je Tier
30-50 kg
0,5 m²
50-110 kg
0,75 m²
über 110 kg
1 m²
Bei der Haltungsform „Stall+Platz“ gibt es zwei Varianten. Gemeinsam ist beiden Varianten:
Die Schweine leben in einem geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Warmstall. Sie haben im Vergleich zur Haltungsform „Stall“ mindestens 12,5 Prozent mehr Platz.
Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung (zum Beispiel Sägespäne oder Stroh). Zusätzlich dazu seht ihnen Raufutter zur Verfügung (zum Beispiel Heu oder Stroh).
Gewicht je Tier
Fläche im Stall je Tier
30-50 kg
0,563 m²
50-110 kg
0,844 m²
über 110 kg
1,125 m²
Variante 1
Im Stall sind die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert. Das sind zum Beispiel Trennwände, Kontaktgitter, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche, geeignete Scheuervorrichtungen, Tränken mit offener Wasserfläche oder ein weicher / eingestreuter Liegebereich.
Variante 2
Den Schweinen steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, so dass sie äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können. Dabei gelten die Flächenvorgaben für die Gesamtfläche aus Platz im Stall und Auslauf.
In dieser Haltungsform haben die Tiere die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Klimabereichen aufzuhalten. Den „Frischluftstall“ gibt es in zwei Varianten:
Variante 1
Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht: Jedes Tier hat jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (zum Beispiel Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
Gewicht je Tier
Fläche im Stall je Tier*
30-50 kg
0,7 m²
50-120 kg
1,3 m²
über 120 kg
1,5 m²
* Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 der 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (8. Änderungsverordnung) nicht zugestimmt – daraus folgt, dass diese Bodenflächen verringert werden können, soweit Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen, wobei der gesetzliche Mindeststandard nicht unterschritten werden darf.
Variante 2
Als Frischluftställe gelten auch überwiegend geschlossene Warmställe mit Auslauf, wenn die Gesamtfläche im Stall und im Auslauf mindestens folgende Größen hat:
Gewicht je Tier
Fläche im Stall je Tier
30-50 kg
0,7 m²
50-120 kg
1,1 m²
über 120 kg
1,4 m²
Den Schweinen steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, so dass sie äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können.
Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (zum Beispiel Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
Mindestens 50 Prozent mehr Platz bei der Auslaufhaltung als in der Haltungsform „Stall“ und jederzeit ins Freie – das sind die Eigenschaften der Haltungsform „Auslauf/Weide“.
Für die Haltungsform gibt es zwei Varianten:
Variante 1: Auslauf
In der Variante „Auslauf“ haben die Tiere neben dem überwiegend geschlossenen Warmstall einen Auslauf und können einen eingestreuten Liegebereich (zum Beispiel mit Stroh ausgelegt) nutzen.
Die Schweine haben insgesamt mindestens 50 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“, dem gesetzlichen Mindeststandard.
Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (zum Beipiel Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
Gewicht je Tier
Fläche im Stall je Tier
Fläche im Auslauf je Tier
30-50 kg
0,5 m²
0,25 m²
50-120 kg
1,0 m²
0,5 m²
über 120 kg
1,5 m²
0,8 m²
Variante 2: Weide
„Weide“ bedeutet, dass die Schweine dauerhaft im Freien leben, ohne festen Stall.
Auf der Weide können sie eine Schutzeinrichtung mit Liegebereich nutzen.
Allen Schweinen steht organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial (zum Beispiel Sägespäne oder Stroh) zur Verfügung.
Die Schweine haben hier mindestens 150 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“, dem gesetzlichen Mindeststandard.
Gewicht je Tier
Fläche im Stall je Tier
Fläche im Auslauf je Tier
30-50 kg
0,8 m²
0,6 m²
50-85 kg
1,1 m²
0,8 m²
85-110 kg
1,3 m²
1,0 m²
über 110 kg
1,5 m²
1,2 m²
Für die Bio-Haltung gelten die Anforderungen des EU-Öko-Rechtsrahmens – beispielsweise die Einstreu mit Stroh oder anderen Naturmaterialien und eine Mindest-Säugezeit von 40 Tagen.
Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist streng reglementiert – chemisch-synthetische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn die Behandlung mit pflanzlichen und anderen Mitteln ungeeignet ist.
Grundsätzlich werden Bio-Schweine mit 100 Prozent biologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert. 30 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb selbst oder – falls nicht möglich – aus derselben Region stammen.
Wenn bestätigt wird, dass ökologische Eiweißfuttermittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, dürfen lediglich an Ferkel unter 35 Kilogramm bis zu 5 Prozent nichtbiologisch erzeugte Eiweißfuttermittel verfüttert werden, da bei Jungtieren in dieser Phase die Versorgung mit essentiellen Aminosäuren besonders entscheidend ist.
Die Tierhaltungskennzeichnung
Die Tierhaltungskennzeichnung besteht aus einem abgerundeten Rechteck als Umrandung, in dem linksseitig vertikal von unten nach oben das Wort „Tierhaltung“ steht. Rechts daneben folgen fünf abgerundete Rechtecke untereinander, neben denen jeweils die Haltungsformen in folgender Reihenfolge von oben nach unten stehen: „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Rechts neben den Haltungsformen muss sich der QR-Code befinden.
Tierhaltungskennzeichnung von Mischformen
Enthält eine Verpackung mehrere (zumindest teilweise) kennzeichnungspflichtige Lebensmittel oder handelt es sich um ein „gemischtes“ Lebensmittel wie z.B. Hackfleisch, so sind in der Regel die jeweiligen Anteile der einzelnen enthaltenen Haltungsformen in 5 % Schritten gerundet anzugeben. In bestimmten Fällen ist eine anteilsgenaue Angabe nicht erforderlich. Dann enthält das Lebensmittel oder die Verpackung jedoch mindestens 80 % der angegebenen Haltungsform.